Sonstiges Bildung Anträge  

Frist für rückwirkende Beantragung von Bildung- und Teilhabeleistungen läuft

Für den Antrag auf Leistungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende für die Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. März 2011 läuft eine wichtige Frist: alle die, die Leistungen für Bildung und Teilhabe nachträglich rückwirkend beantragen möchten, haben hierfür bis zum 30. April 2011 Zeit.

Bildung und Teilhabe

Das Bildungspaket unterstützt und fördert Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Zum Bildungspaket gehören:

Quelle: www.jobcenter-staedteregion-aachen.de, Info hierzu in der Erwerbslosenberatungsstelle Alte Kaplanei, Blücherplatz 2, 52068 Aachen, Tel.: 0241/512005

Nele und Hans Bittmann e.V.

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Ziele und Aufgaben des Vereins
Ziel des Vereins ist es, Kindern in Notsituationen eine einmalige oder wiederholte finanzielle und/oder ideelle Hilfe zukommen zu lassen. Besondere Aufmerksamkeit soll Kindern gelten, die durch Unfall oder Tod eines oder beider Elternteile betroffen sind, und in der Region Aachen ansässig sind.

Was wird gefördert?

Der Förderantrag kann auch nur 5,00 EUR betragen!

Wer wird gefördert ?

Welche finanziellen Voraussetzungen müssen für eine Förderung gegeben sein?

Wie wird beantragt?

Der Antrag erfolgt formlos an den Verein, praktischer Weise per E-Mail an info@kinderinnotaachen.de Folgende Informationen sollte der Antrag enthalten:

Was muss dem Antrag beigefügt werden?

Der Antragsteller muss nachweisen, dass eine Bedürftigkeit wie beschrieben vorliegt. Dies kann in Form von Einkommensbelegen oder Leistungsbescheiden erfolgen. Wenn Antragsteller z.B. Schulen, Behörden oder karitative Vereine (z.B. Kinderschutzbund, SKM, SKF) sind, reicht auch im Antrag die Versicherung aus, dass die o.g. Bedürftigkeit vorliegt.

Was tun bei Rückfragen?

Anruf beim Schriftleiter oder Schatzmeister:

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