Frist für rückwirkende Beantragung von Bildung- und Teilhabeleistungen läuft
Für den Antrag auf Leistungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende für die Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. März 2011 läuft eine wichtige Frist: alle die, die Leistungen für Bildung und Teilhabe nachträglich rückwirkend beantragen möchten, haben hierfür bis zum 30. April 2011 Zeit.
Bildung und Teilhabe
Das Bildungspaket unterstützt und fördert Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Zum Bildungspaket gehören:
- Mittagessen für Kinder, die Kitas, Schulen oder Horte besuchen, an denen regelmäßig warme Mahlzeiten angeboten werden.
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist.
- Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre, das heißt zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für den Fußballverein oder Teilnahmegebühren für die Flötengruppe.
- Teilnahme an Tagesausflügen, die von den Schulen oder Kitas organisiert werden. Die Kosten für mehrtägige Ausflüge werden wie bisher erstattet.
- Schulbedarf wie Stifte, Hefte, Wasserfarben oder der Schulranzen (hierfür ist kein gesonderter Antrag erforderlich).
- Schülerbeförderung für Schüler, die die nächstgelegene Schule ihres gewählten Bildungsgangs besuchen.
- Auf der Internetseite des Jobcenters Städtergion Aachen sind für Sie das Antragsformular sowie die notwenigen Vordrucke der Bescheinigungen hinterlegt:
Quelle: www.jobcenter-staedteregion-aachen.de, Info hierzu in der Erwerbslosenberatungsstelle Alte Kaplanei, Blücherplatz 2, 52068 Aachen, Tel.: 0241/512005
Nele und Hans Bittmann e.V.
Ziele und Aufgaben des Vereins
Ziel des Vereins ist es, Kindern in Notsituationen eine einmalige oder wiederholte finanzielle und/oder ideelle Hilfe zukommen zu lassen. Besondere Aufmerksamkeit soll Kindern gelten, die durch Unfall oder Tod eines oder beider Elternteile betroffen sind, und in der Region Aachen ansässig sind.
Was wird gefördert?
- Schulbuchfonds (über FB 45)
- Nachhilfeunterricht
- Möbel
- Bekleidung
- je nach Fall medizinische Hilfen und Hilfsmittel, wo für Kinder Eigenanteile zu zahlen sind
- Klassenfahrten (keine Ferienmaßnahmen!)
- Musikunterricht / Instrumente
- Sportmaßnahmen
- übernahme von Eigenanteilen bei Schulveranstaltungen
- Ausbildungsbedarfe
- alles, was im Einzelfall noch anfallen kann
Der Förderantrag kann auch nur 5,00 EUR betragen!
Wer wird gefördert ?
- - Kinder und Jugendliche (0 bis +/- 18 Jahren)
Welche finanziellen Voraussetzungen müssen für eine Förderung gegeben sein?
- Bezug von Leistungen nach dem SGB II / XII
- Familien mit Einkommen entsprechend den vorgenannten Leistungen zzgl. 10-20%
- Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe
Wie wird beantragt?
Der Antrag erfolgt formlos an den Verein, praktischer Weise per E-Mail an info@kinderinnotaachen.de Folgende Informationen sollte der Antrag enthalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers (z.B. Schule)
- Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kindes
- Kurze Schilderung "Was wird benötigt und weshalb!"
- Gewünschte bzw. notwendige Höhe der Förderung in EURO
- Mitteilung der Bankverbindung
Was muss dem Antrag beigefügt werden?
Der Antragsteller muss nachweisen, dass eine Bedürftigkeit wie beschrieben vorliegt. Dies kann in Form von Einkommensbelegen oder Leistungsbescheiden erfolgen. Wenn Antragsteller z.B. Schulen, Behörden oder karitative Vereine (z.B. Kinderschutzbund, SKM, SKF) sind, reicht auch im Antrag die Versicherung aus, dass die o.g. Bedürftigkeit vorliegt.
Was tun bei Rückfragen?
Anruf beim Schriftleiter oder Schatzmeister:
- Schriftleiter: Frank Prömpeler 0241/65896 o. 0241/4328348
- Schatzmeister: Meinolf Bauschulte 02471/8622